1. Versicherungsprodukte

Die wichtigsten Merkmale des Versicherungsprodukts - einschließlich der für den Kunden bedeutenden Ausschlüsse vom Versicherungsschutz - sind dem Kunden einfach und für ihn verständlich aufzuzeigen. Dem Kunden ist durch diese Information eine individuelle Entscheidung zu ermöglichen. Angaben über mögliche künftige Leistungen, insbesondere im Bereich lang laufender Altersvorsorgeprodukte sowie Annahmen zu der Entwicklung des Kapitalmarktes und zur Renditeentwicklung eines Produkts, sind transparent auf standardisierten branchenweit akzeptierten Verfahren plausibel darzustellen.

2. Kundenbedürfnisse

Versicherungsschutz ist für den Verbraucher eine Vertrauensangelegenheit. Um dieses Vertrauen zu wahren, orientieren sich die Ostangler Versicherungen an den Bedürfnissen des Kunden und stellen diese in den Mittelpunkt ihres Handelns. Die Beachtung der berechtigten Interessen und Wünsche des Kunden hat Vorrang vor dem Provisionsinteresse des Vertriebs.

3. Gesetzliche Bestimmungen

Die Vorstände der Ostangler Versicherungen stellen für sich, ihre Mitarbeiter und Vermittler Vorschriften zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und unternehmensinternen Richtlinien auf: Inhalt der Vorschriften sind insbesondere auch die Ächtung von Korruption, Bestechung und Bestechlichkeit; klare Regeln für den Umgang mit Geschenken und Einladungen und sonstige Zuwendungen sowie Vorschriften zur Vermeidung von Kollisionen von privaten und geschäftlichen Interessen. Sie definieren weiterhin klare Regeln zum Umgang mit persönlichen und vertraulichen Daten und zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Vorschriften.

4. Beratungsdokumentation

Die ordnungsgemäße Dokumentation des Beratungsgesprächs ist von besonderer Bedeutung. Die Ostangler Versicherungen und ihre Vermittler gehen hierbei mit besonderer Sorgfalt vor. Das Dokument ist dem Kunden bei persönlicher Beratung im Falle des Abschlusses auszuhändigen. Zu beachten ist, dass der Gesetzgeber die Möglichkeit des Verzichts auf Dokumentation als Ausnahme vorgesehen hat.

5. Beratung und Betreuung

Die Beratung und Betreuung des Versicherungsnehmers nach Maßgabe seiner Wünsche und Bedürfnisse ist auch nach Vertragsschluss die Grundlage für eine nachhaltige Kundenbeziehung. Aus diesem Grund erfolgt – soweit ein Anlass für eine Beratung oder Betreuung des Versicherungsnehmers erkennbar ist – eine solche auch nach Vertragsschluss während der Dauer des Versicherungsverhältnisses, insbesondere im Schaden- und Leistungsfall.

6. Kundeninteresse vor Versicherungsinteresse

Die Abwerbung von Versicherungverträgen ist nur mit wettbewerbskonformen Mitteln zulässig. Der Kunde ist zu bereits bestehenden Versicherungsverträgen zu befragen. Besonders im Bereich der Lebens- und Krankenversicherung kann eine Abwerbung von Versicherungsverträgen oft mit erheblichen Nachteilen für den Kunden verbunden sein. Der Kunde ist in jedem Fall über eventuelle Nachteile anhand quantitativer und qualitativer Kriterien konkret aufzuklären. Dies ist Bestandteil der Beratungsdokumentation.

7. Vermittlerstatus

Alle Vermittler (Vertreter, Makler und Berater) haben ihren Status gegenüber dem Kunden schon beim Erstkontakt unaufgefordert klar und eindeutig offenzulegen. Versicherungsvertreter haben gegenüber dem Kunden das bzw. die Auftrag gebenden Versicherungsunternehmen bzw. die Vertriebsorganisation, in deren Namen sie tätig werden, zu benennen.

8. Vermittlerqualifikation

Die Ostangler Versicherungen arbeiten nur mit qualifizierten und gut beleumundeten Vermittlern zusammen. Die Einholung einer Auskunft bei der Auskunftsstelle für den Versicherungsaußendienst (AVAD) ist Pflicht. Die stetige Weiterbildung der Versicherungsvermittler ist in der Versicherungswirtschaft Standard. Die Ostangler Versicherungen arbeitet nur mit Versicherungsvermittlern zusammen, die sich laufend fortbilden und dies auch nachweisen.

9. Courtagevereinbarungen

Vereinbarungen zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsmaklern über umsatzbezogene Zusatzvergütungen, d. h. Vergütungen über die vertragsgemäße Courtagevereinbarung hinaus, können die Unabhängigkeit des Versicherungsmaklers tangieren. Die Ostangler Versicherungen achten darauf, dass solche Vereinbarungen die Unabhängigkeit des Maklers und das Kundeninteresse nicht beeinträchtigen.

10. Ombudsmannsystem

In der Versicherungswirtschaft besteht ein Ombudsmannsystem. Hiermit bietet die Branche ihren Kunden ein unabhängiges, unbürokratisches System zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten mit Versicherungsunternehmen und -vermittlern. Der Kunde ist auf das bestehende Ombudsmannsystem in geeigneter Form hinzuweisen.

11. Verbindlichkeit

Die Ostangler Versicherungen bekennen sich zu diesen Richtlinien und machen sie für sich und die Beziehungen zu ihren Vertriebspartnern verbindlich. Sie arbeiten nur mit Vertriebspartnern zusammen, die diese Grundsätze als Mindeststandards anerkennen und praktizieren.