


Schutz der eigenen Wände
Auf ein Haus zu sparen, dauert oft viele Jahre -- es wieder zu verlieren mitunter wenige Minuten.
Sichern sie Ihre eigenen vier Wände gegen alle Eventualitäten ab.
Schützen Sie ihr eigenes Heim vor den Gefahren Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Elementarschäden.
Laut Schadensstatistiken der Versicherer ist jedes Jahr ca. ein Sechstel aller Gebäude von Schäden betroffen. Schützen sie Ihr Eigenheim, ob Ein- oder Zweifamilienhaus, Wochenend- oder Ferienhaus.
Die Ostangler bietet Ihnen den maßgeschneiderten Versicherungsschutz.
Unser Exclusivpaket
Fair-Play-Klausel – Wohngebäude
Verzicht auf Leistungskürzung bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheiten: Abweichend von § 28,2 Satz 2 VVG verzichtet die Ostangler Versicherung auf Leistungskürzung, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Repräsentant Obliegenheiten grob fahrlässig verletzt hat.
Aufwendungen zur Abwendung oder Minderung eines Schadens: Aufwendungen zur Abwendung oder Minderung eines Schadens, die auf Weisung des Versicherers erfolgten, werden in voller Höhe ersetzt und lösen keine Unterversicherung aus.
Die entsprechenden Kosten gelten als mitversichert und werden ersetzt ohne Anrechnung auf eine eventuell bestehende Unterversicherung, auch wenn die Bemühungen um Schadensminderung erfolglos verlaufen sind.
Sonstige mut- und böswillige Gebäudebeschädigungen: In Erweiterung der allgemeinen Bedingungen sind auch Kosten für die Beseitigung von Sachschäden durch vorsätzliche unmittelbare Zerstörung oder Beschädigung des versicherten Gebäudes oder seiner Teile durch unbefugte Dritte versichert. Ausgenommen davon sind die Kosten für die Beseitigung von Glasschäden.
Nicht versichert sind Schäden an Zäunen und Zubehör.
Hier finden Sie unseren: