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Ein Missgeschick ist schnell passiert

Schnell kann eine kleine Unachtsamkeit einen hohen finanziellen Schaden nach sich ziehen.

Es geht nicht nur um das verschüttete Glas Wein auf der neuen Wohnzimmergarnitur der Nachbarn. Viel schlimmer sind die Missgeschicke die eine unbezahlbar finanzielle Belastung auslösen - Beim Sport und in der Freizeit:

Eine kleine Unachtsamkeit und Sie haften für Schäden, die Sie anderen zufügen – vielleicht ein Leben lang!

Unsere private Haftpflichtversicherung schützt Sie und Ihre Familie vor finanziellen Folgen.

Unser Exclusivpaket Fair Play

-    Schlüssel der Zentral-Schließanlage der gemieteten Haus-
     und Wohnungstür
-    Ersatz für fremde berufliche Schlüssel
-    Besitz und Gebrauch von Fahrrädern, Surfbrettern und
     Kitesportgeräte
-    Hüten fremder Hunde
-    Tätigkeiten als Tagesmutter
-    Elektronischer Datenaustausch
-    Schäden an beweglichen Sachen in Hotels etc
-    Leistungsgarantie gegenüber Musterbedingung GDV
-    private Umweltschadensversicherung
-    Mitversicherung Fair Play Klausel
-    Persönlichkeits- oder Namensrechtverletzung
-    Anfeindung, Schikane, Belästigung, Ungleichbehandlung oder sonstige Diskriminierung
-    Mietsachschäden

 

 Exclusiv abgesichert mit der Fair Play Klausel

1. Anerkennungsklausel Der Versicherer erkennt an, dass ihm bei Abschluss des Vertrages alle Umstände bekannt waren, die für die Beurteilung des Risikos erheblich sind, es sei denn, dass irgendwelche Umstände arglistig verschwiegen wurden. Wenn die Risiken nach Vertragsabschluss besichtigt werden, so gilt die Anerkennungsklausel nicht nur für den Vertragsabschluss, sondern auch für den Zeitpunkt der Nachbesichtigung. 

2. Änderungen des Bedingungswerkes Werden während der Laufzeit des Vertrages die Bedingungen zugunsten des Versicherungsnehmers ohne Zuschlagsbeitrag geändert, so gelten diese Änderungen automatisch mit Tag der Einführung bei der Ostanger Versicherung als mitversichert.

3. Versehensklausel im Zusammenhang mit Schadensmeldungen Eine versehentlich verspätete Abgabe von Schadensmeldungen beeinträchtigt den Versicherungsschutz nicht.

4. Sachverständigengutachten Der Versicherer verpflichtet sich bei Einschaltung eines Sachverständigen im Schadensfall, ein Exemplar des vom Sachverständigen erstellten Gutachtens unmittelbar nach Erstellung kostenfrei an den Versicherungsnehmer auszuhändigen. 

Hier finden Sie unseren Tarifrechner:

Tarifrechner Haftpflichtversicherung

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